Leitfaden zur medizinischen Basisdokumentation
nach § 301 SGB V
A. Zaiß
1997
Vorwort
Die bundesdeutschen Krankenhäuser wurden 1986 durch die Bundespflegesatzverordnung
erstmals verpflichtet, den Krankenkassen eine Diagnosenstatistik vorzulegen
und dafür in einer kurzen Basisdokumentation die Entlassungsdiagnosen
aller stationären Behandlungsfälle nach der Internationalen Klassifikation
der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen, 9. Revision (ICD-9), dreistellig
zu verschlüsseln. Für diese neuen Aufgaben hatten wir (R. Klar,
B. Graubner und C.-Th. Ehlers) im Auftrag des Bundesministeriums für
Arbeit und Sozialordnung 1986 den "Leitfaden zur Erstellung der Diagnosenstatistik
nach § 16 Bundespflegesatzverordnung (BPflV)" geschrieben, der auch
in seiner überarbeiteten 2. Auflage als Anhang in der ICD-9-Ausgabe
des Kohlhammer-Verlages (1988 und 1993) weite Verbreitung gefunden hat.
Nun haben sich aber durch den Fortschritt der Medizin, der sich auch
in der neuen ICD-10 ausdrückt, und besonders durch das Gesundheitsstrukturgesetz
1993 und die Bundespflegesatzverordnung 1995 für eine medizinische
Basisdokumentation wesentliche Rahmenbedingungen geändert (die Klassifizierung
von Operationen, das neue Entgeltsystem mit Fallpauschalen und Sonderentgelten,
die künftige Qualitätssicherung dazu, die §§ 301 und
295 SGB V etc.), so daß der alte Leitfaden unzureichend wurde. Eine
korrekt und gut funktionierende medizinische Basisdokumentation ist heute
also für jedes Krankenhaus existentiell wichtig, da aus der medizinischen
Basisdokumentation wesentliche Daten für die Abrechnung, die Pflegesatzverhandlungen
und für das interne Controlling abgeleitet werden und sie darüber
hinaus für viele weitere rechtliche Vorschriften wie die Krankenhausstatistik-Verordnung
und für diverse interne Zwecke wie Qualitätsmanagement oder wissenschaftliche
Auswertungen zu nutzen ist.
Die Autoren des nun vorliegenden neuen Leitfadens, der sich an Aufbau
und Gestaltung seines Vorgängers anlehnt, sind wiederum alle wissenschaftlich
und praktisch erfahrene Medizininformatiker aus den alten und neuen Bundesländern,
aus einem mehr ärztlichen, administrativen oder informatischen Spezialgebiet
und aus den leistungsanbietenden oder finanzierenden Institutionen, so
daß ein umfassendes, hochkompetentes, praxisgerechtes und übersichtliches
Buch entstanden ist. Allen Ärzten, Verwaltungsfachkräften und
Medizininformatikern im Krankenhaus und in der Krankenkasse kann ich diesen
neuen Leitfaden bestens empfehlen. Alle, die mit der klinischen Basisdokumentation
zu tun haben, mögen sich an den hier gegebenen Empfehlungen orientieren,
und sie werden merken, daß ihnen der Leitfaden ihre Arbeit deutlich
erleichtert und verbessert.
Freiburg, im Dezember 1996
Prof. Dr. Rüdiger Klar
Leiter der GMDS-Arbeitsgruppe "Medizinische Dokumentation und Klassifikation"
Leiter der Abteilung für Medizinische Informatik, Universitätsklinikum
Freiburg

letzte Änderung am 15.12.2003 durch den
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