Gemeinsame Stellungnahme
der GMDS AG "Medizinische Dokumentation und Klassifikation"
und der GMDS-AG "Qualitätssicherung in der Medizin" zur medizinischen
Dokumentation für die Qualitätssicherung bei den Fallpauschalen
und Sonderentgelten (SGB V §137 i. V. m. §112)
Dezember 1996
Die mit der neu eingeführten Vergütungsform der Fallpauschalen
und Sonderentgelte (Bundespflegesatzverordnung 1995) verbundene Qualitätssicherungsmaßnahme
wird grundsätzlich begrüßt.
Auch die Einbindung der zugehörigen Medizinischen Dokumentation
in vorhandene Krankenhaus- oder Abteilungsinformationssysteme wird unterstützt.
Die bisher bekannt gewordenen Dokumentationen zur Qualitätssicherung
bei ca. 80 Leistungen sind allerdings sehr aufwendig und erscheinen in
diesem Umfang nicht ausreichend begründet und unzureichend vergütet.
Die international üblichen und anerkannten Prinzipien der
Qualitäts-Indikatoren scheinen bisher nicht ausreichend berücksichtigt.1
Über ein Auswertungskonzept mit Informations-Feedback an die Krankenhäuser
ist bis jetzt so gut wie nichts bekannt, obwohl letztlich nur durch die
Auswertungsziele jegliche Dokumentation gerechtfertigt ist. Die bisherigen
Auswertungskonzepte sind als externe Qualitätskontrolle zu verstehen,
die erfahrungsgemäß allein kaum zu einer Qualitätssteigerung
führen und eher scheitern.2
Das Hauptanliegen von internem Qualitätsmanagement ist, die Qualität
der Versorgung vor Ort durch die Beteiligten selbst zu beobachten, zu analysieren
und zu verbessern. Insofern müssen die Effekte und Kosten, der Nutzen
und die Akzeptanz dieser externen Qualitätskontrolle in Bezug auf
das interne Qualitätsmanagement sorgfältig evaluiert werden.
Es wird daher dringend empfohlen:
-
Die Anzahl der Fallpauschalen mit Qualitätssicherungs-Maßnahmen
zu reduzieren.
-
Die oben erwähnten methodischen Gesichtspunkte zur Qualitäts-Indikatoren-Entwicklung
und -Anwendung sowie zur Evaluation des Verfahrens zu beachten.
-
Das gesamte Verfahren in umfassenderen Pilotanwendungen als bisher in Bezug
auf Wirkungen und Aufwand zu erproben und zwar von der Erhebung, Dokumentation
und Plausibilität der qualitätsrelevanten Daten über die
Auswertung bis hin zur praktischen Umsetzung (technisch, datenschutzrechtlich,...)
und inhaltlichen Nutzung der Resultate für das interne Qualitätsmanagement.
Für die praktische Einführung eines erfolgreich erprobten
Verfahrens ist den Krankenhäusern eine Vorbereitungszeit von 6-12
Monaten zu gewähren, um vorhandene EDV-Systeme, Organistationsstrukturen
und Abläufe anzupassen.
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1 vgl. Joint Commission on Accreditation of
Health Care Organisations (1990): Primer on Indicator Development and Application.
Measuring Quality in Health Care. Oakbrook Terrace.
2 vgl. z.B. Milakovich, M.E. (1991):
Creating a total quality health care environment. Health Care Managemant
Review 16 (2), 9-20

letzte Änderung am 15.12.2003 durch den
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