Gemeinsame Stellungnahme
der GMDS AG "Medizinische Dokumentation und Klassifikation" und der GMDS-AG "Qualitätssicherung in der Medizin" zur medizinischen Dokumentation für die Qualitätssicherung bei den Fallpauschalen und Sonderentgelten (SGB V §137 i. V. m. §112)

Dezember 1996



Die mit der neu eingeführten Vergütungsform der Fallpauschalen und Sonderentgelte (Bundespflegesatzverordnung 1995) verbundene Qualitätssicherungsmaßnahme wird grundsätzlich begrüßt.

Auch die Einbindung der zugehörigen Medizinischen Dokumentation in vorhandene Krankenhaus- oder Abteilungsinformationssysteme wird unterstützt.

Die bisher bekannt gewordenen Dokumentationen zur Qualitätssicherung bei ca. 80 Leistungen sind allerdings sehr aufwendig und erscheinen in diesem Umfang nicht ausreichend begründet und unzureichend vergütet.

Die international üblichen und anerkannten Prinzipien der Qualitäts-Indikatoren scheinen bisher nicht ausreichend berücksichtigt.1 Über ein Auswertungskonzept mit Informations-Feedback an die Krankenhäuser ist bis jetzt so gut wie nichts bekannt, obwohl letztlich nur durch die Auswertungsziele jegliche Dokumentation gerechtfertigt ist. Die bisherigen Auswertungskonzepte sind als externe Qualitätskontrolle zu verstehen, die erfahrungsgemäß allein kaum zu einer Qualitätssteigerung führen und eher scheitern.2

Das Hauptanliegen von internem Qualitätsmanagement ist, die Qualität der Versorgung vor Ort durch die Beteiligten selbst zu beobachten, zu analysieren und zu verbessern. Insofern müssen die Effekte und Kosten, der Nutzen und die Akzeptanz dieser externen Qualitätskontrolle in Bezug auf das interne Qualitätsmanagement sorgfältig evaluiert werden.

 Es wird daher dringend empfohlen:

  • Die Anzahl der Fallpauschalen mit Qualitätssicherungs-Maßnahmen zu reduzieren.
  • Die oben erwähnten methodischen Gesichtspunkte zur Qualitäts-Indikatoren-Entwicklung und -Anwendung sowie zur Evaluation des Verfahrens zu beachten.
  • Das gesamte Verfahren in umfassenderen Pilotanwendungen als bisher in Bezug auf Wirkungen und Aufwand zu erproben und zwar von der Erhebung, Dokumentation und Plausibilität der qualitätsrelevanten Daten über die Auswertung bis hin zur praktischen Umsetzung (technisch, datenschutzrechtlich,...) und inhaltlichen Nutzung der Resultate für das interne Qualitätsmanagement.
Für die praktische Einführung eines erfolgreich erprobten Verfahrens ist den Krankenhäusern eine Vorbereitungszeit von 6-12 Monaten zu gewähren, um vorhandene EDV-Systeme, Organistationsstrukturen und Abläufe anzupassen.
 

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1 vgl. Joint Commission on Accreditation of Health Care Organisations (1990): Primer on Indicator Development and Application. Measuring Quality in Health Care. Oakbrook Terrace.
vgl. z.B. Milakovich, M.E. (1991): Creating a total quality health care environment. Health Care Managemant Review 16 (2), 9-20





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