GMDS-Arbeitsgruppe „Medizinische Dokumentation und Klassifikation“ (Leiter: Dr. B. Graubner)
GMDS-Arbeitsgruppe „Medizin-Controlling“ (Leiter: Dr. M. Künneke)

Praxisseminar

im Rahmen der 7. Fachtagung "Praxis der Informationsverarbeitung in Krankenhaus und Versorgungsnetzen"
(11./12. April 2002 in Heidelberg, siehe http://www.med.uni-heidelberg.de/mi/kis2002.html]
Organisation: Dr. J. Ingenerf (Institut für Medizinische Informatik, Medizinische Universität zu Lübeck)

Kodieren, Gruppieren und Kalkulieren
- Stand und weitere Entwicklungen im DRG-Umfeld -



Termin / Ort:
Donnerstag, 11. April 2002, 16.30 – 19.25 Uhr
Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 252, Hörsaal-Zentrum Chemie

Zielgruppe:
Ärzte, Informatiker, Medizininformatiker, Dokumentare, Controller bzw. alle, die für das Kodieren, Gruppieren und Kalkulieren im Krankenhaus zuständig sind oder sich dafür interessieren.

Kurzbeschreibung:
Die ICD-10- und OPS-301-Kodierung beeinflusst unmittelbar die DRG-Gruppierung, und die so ermittelten „Produkte“ eines Krankenhauses sind wiederum Ausgangspunkt für die Kalkulation der absoluten bzw. relativen Kosten der erbrachten Leistungen. Die Referenten des Seminars berichten über den Stand der Entwicklungen der dazu notwendigen Grundlagen (Kodierkataloge, insbesondere OPS-301, Mapping-Tabellen, Kodierrichtlinien, Grouper bzw. deren Lizensierung und Kalkulationsleitfaden) und über Erfahrungen bei bereits erfolgten Kalkulationen.

Beschreibung:
Eine zuverlässige und vollständige Basisdokumentation inklusive einer korrekten Kodierung von Diagnosen und Prozeduren ist die entscheidende Voraussetzung für sämtliche externen Nutzungen (z.B. Abrechnung) und internen Nutzungen (z.B. Betriebsplanung und –steuerung) dieser Daten. Dieses hat insbesondere einen direkten Einfluss auf die zu ermittelnden DRGs. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Qualität der Kodierung wurden die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) veröffentlicht. Eine Gruppierung wird momentan durch die Verwendung mehrerer Grouper mit nicht immer gleichen Ergebnissen erschwert. Hierzu trägt insbesondere das Fehlen von amtlichen Mapping-Tabellen des OPS-301 auf den australischen Prozedurenschlüssel MBS-E bei. Diese Situation erschwert das Vorhaben des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), eine „deutsche“ Kalkulation der AR-DRGs auf der Grundlage von definierten DRG-Daten ausgewählter Krankenhäuser durchzuführen. Der beim Pre-Test einer solchen Kalkulation bereits verwendete Kalkulationsleitfaden der KPMG wird hierzu überarbeitet. Eine Kalkulation bzw. Kostenträgerrechnung wird gleichzeitig in jedem Krankenhaus durchgeführt werden müssen, um den erzielten Leistungen die internen Kosten gegenüberstellen zu können.

Ziele:

  • Darstellung der Ist-Situation bei der Selbstverwaltung (OPS-301, DKR, Mapping, Grouper/Zertifizierung, ...)
  • Erfahrungsberichte zum Thema "Gruppierung" mit Einfluss der Kodierung, der Software und der Vorgehensweise
  • Erfahrungsberichte zum Thema "Kalkulation" mit Einfluss der Gruppierung, der Software und der Vorgehensweise


Programm:


16:30-16:50 Begrüßung und Einführung in die Thematik
Dr. med. B. Graubner, Dr. med. M. Künneke, Dr. rer. nat. J. Ingenerf [Abstract]
16:50-17:05 Stand und Revisionsverfahren der Prozedurenklassifikation des OPS-301
Dr. med. B. Krause, DIMDI, Köln [Abstract] [Präsentation]
17:05-17:20 Stand der DRG-Einführung aus Sicht der DKG
Dr. med. A. M. Raskop, DKG (Bereich Medizin), Düsseldorf [Abstract] [Präsentation]
17:20-17:35 Stand der DRG-Einführung aus Sicht der GKV
J. Malzahn, Ärztlicher Berater, Referat "Krankenhausreferat", AOK-Bundesverband, Bonn [Abstract] [Präsentation]
17:35-18:00 Diskussion
18:00-18:15 DRG-Kalkulation: Erfahrungen aus Pre-Test und Erstkalkulation
Dipl.-Kfm. W. Weber, Leiter Controlling, Universitätsklinikum Heidelberg [Abstract] [Präsentation]
18:15-18:30 Erfahrungen mit der Fallkostenrechnung auf der Basis von DRGs
Dr. med. Dipl.-Volkswirt J. Schepers, 3M Medica, HIS, Neuss [Abstract] [Präsentation]
18:30-18:45 Auswertung und Umsetzung von Benchmarking-Projekten
Dr. med. G. Sitzler, Leiter Medizinisches Controlling & Synergien, Klinikum der Universität zu Köln [Abstract]
18:45-19:00 Krankenhausbetriebsvergleich mit „WIdO-KLIP“
Dr. med. J. Klauber, Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Bonn [Abstract] [Präsentation]
19:00-19:20 Diskussion
19:20-19:25Schlußwort
Dr. rer. nat. Josef Ingenerf





Abstracts:


  • B. Graubner (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der BRD (ZI), Köln)

  • Übersicht über die gegenwärtig in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Klassifikationen
    Bei den Bezeichnungen für die gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Klassifikationen herrscht allerorts ein erheblicher Begriffswirrwarr, der sogar amtliche Verlautbarungen von Bundesbehörden betrifft, die sich nicht konsequent an die eigene Terminologie halten. In der folgenden Zusammenstellung sind die gegenwärtig für die medizinische Dokumentation gemäß den §§ 295 und 301 SGB V gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Klassifikationen ICD-10 und OPS-301 in der exakten DIMDI-Schreibweise und mit allen erschienenen Buchausgaben aufgelistet und ggf. mit knappen Erläuterungen versehen. Außerdem sind die WHO-Ausgaben der ICD-10 und der ICPM (einschließlich deren deutscher Ausgabe) nachgewiesen.
    Alle, die sich zu dieser Thematik umfassender informieren wollen, seien auf die Webseiten des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (http://www.dimdi.de), der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) (http://www.gmds.de, insbesondere Arbeitsgruppe Medizinische Dokumentation und Klassifikation), des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) (http://www.zi-koeln.de) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) (http://www.kbv.de, Bereich Informationstechnologie) hingewiesen.
ICD-10
ICD-10, WHO 1992-1994
International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision. Geneva: World Health Organization. Vol. 1: 1992. IV, 1243 pp. ISBN 92 4 154419 8. Vol. 2: 1993. VII, 160 pp. ISBN 92 4 154420 1. Vol. 3: 1994. III, 750 pp. ISBN 92 4 154421 X
ICD-10, Version 1.3, Stand Juli 1999
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision. Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.1998 gültig für die Todesursachenverschlüsselung. Anwendung auch in Forschungsprojekten etc.] Einzige komplette Buchausgabe: Bern, Göttingen etc.: Hans Huber. Band 1: 2001. VI, 1368 S. ISBN 3-456-83403-9 („Dreiländerausgabe“ Deutschland – Österreich – Schweiz). Band 2+3: 2000. XI, 1198 S. ISBN 3-456-83404-7. – Weitere Buchausgaben des Bandes 3: Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft. 1999. XV, 1122 S. ISBN 3-17-016277-2 / Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 1999. 774 S. ISBN 3-922756-25-5. - Alle Buchausgaben des Bandes 2 der Version 1.0 (1995) sind aktuell und können benutzt werden.

ICD-10-SGBV, Version 1.3, Stand Juli 1999
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Ausgabe für die Zwecke des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2000 gültig für die Diagnosenverschlüsselung in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 295 SGB V. Im Jahre 2000 auch gültig für die Diagnosenverschlüsselung in der stationären Versorgung gemäß § 301 SGB V.] Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 1999. XXIX, 717 S. ISBN 3-7691-5908-X. - Weitere Buchausgaben: Bern, Göttingen etc.: Hans Huber. 1999. VI, 1085 S. ISBN 3-456-83382-2 / Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 1999. 512 S. ISBN 3-922756-23-9 / Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft. 1999. XIV, 957 S. ISBN 3-17-016275-6 / Berlin: SGB Software und Beratung im Gesundheitswesen. 1999. XII, 752 S. ISBN 3-00-005179-1 / München, Jena: Urban & Fischer. 2000. XIV, 784 S. ISBN 3-437-22560-X / Grünwald: Börm Bruckmeier. 2000. ISBN 3-929785-51-X (Taschenausgabe unter dem Titel „ICD 10 systematisch pocket“)

ICD-10-SGB-V, Version 2.0, Stand November 2000
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Ausgabe für die Zwecke des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2001 gültig für die Diagnosenverschlüsselung in der stationären Versorgung gemäß § 301 SGB V.] Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 2000. XXII, 772 S. ISBN 3-7691-5915-2. - Weitere Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 2000. IV, 695 S. ISBN 3-922756-27-1 / Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft. 2000. XV, 1036 S. ISBN 3-17-016893-2 / Berlin: SGB Software und Beratung im Gesundheitswesen. 2000. XXVI, 849 S. ISBN 3-9807571-1-0

ICD-10-Diagnosenthesaurus, Version 3.0, Stand Januar 2000
Sammlung von Krankheitsbegriffen im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10, Version 1.3 [Juli 1999]). Hrsg. vom DIMDI. [Im Jahre 2000 gültig für die Diagnosenverschlüsselung in der vertragsärztlichen und stationären Versorgung gemäß §§ 295 und 301 SGB V.] Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 1999. XIII, 624 S. ISBN 3-7691-5909-8. – Weitere Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 1999. XII, 624 S. ISBN 3-922756-24-7 / Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft. 1999. XVI, 808 S. ISBN 3-17-016276-4. [Diese Ausgabe enthält auch Band 2 der ICD-10.] / München, Jena: Urban & Fischer. 2000. XXII, 624 S. ISBN 3-437-22570-7 / Bern, Göttingen etc.: Hans Huber. 2000. XX, 790 S. ISBN 3-456-83441-1 (als "Dreiländerausgabe" für Deutschland, Österreich und die Schweiz) / Grünwald: Börm Bruckmeier. 2000. XIII, 624 S. ISBN 3-929785-52-8 (Taschenausgabe unter dem Titel „ICD 10 alphabetisch pocket“) / München: Medical Text Dr. Hermanns und Ulm: ratiopharm. 1999. XIII, 624 S. Ohne ISBN. [Nachdruck der Ausgabe des DÄV.]

ICD-10-Diagnosenthesaurus, Version 3.1, Stand November 2000
Sammlung von Krankheitsbegriffen im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-SGBV, Version 1.3 [Juli 1999]). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2001 gültig für die Diagnosenverschlüsselung in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 295 SGB V. Mit Abstrichen kann in der vertragsärztlichen Versorgung die Version 3.0 weiterbenutzt werden, es wurde dafür eine Korrektur- und Ergänzungsliste veröffentlicht und von der Firma ratiopharm, Ulm, auch gedruckt.] Einzige Buchausgabe: Bern, Göttingen etc.: Hans Huber. 2001. XXVI, 816 S. ISBN 3-456-83579-5 (als "Dreiländerausgabe" für Deutschland, Österreich und die Schweiz)

ICD-10-Diagnosenthesaurus, Version 4.0, Stand Januar 2001
Sammlung von Krankheitsbegriffen im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-SGB-V, Version 2.0 [November 2000]). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2001 gültig für die Diagnosenverschlüsselung in der stationären Versorgung gemäß § 301 SGB V.] Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 2001. XVII, 772 S. ISBN 3-7691-5916-8. - Weitere Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 2001. XIII, 738 S. ISBN 3-922756-29-8 / Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft. 2001. XVIII, 663 S. ISBN 3-17-017121-6

OPS-301

ICPM. International Classification of Procedures in Medicine. Published for trial purposes in accordance with resolution WHA29.35 of the Twenty-ninth World Health Assembly, May 1976. Geneva: World Health Organization. 1978. Vol. 1: IX, 310 pp. ISBN 92 4 154124 5. Vol. 2: V, 147 pp. ISBN 92 4 154125 3

ICPM. Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin. Deutsche Fassung, Vers. 1.1, inkl. Operationenschlüssel nach § 301 SGB V, Version 1.1 (Hrsg. DIMDI). Verantwortlich für die deutsche Fassung: Christine Kolodzig, R. Thurmayr, F. Diekmann u. Anna Maria Raskop. 3. Aufl. mit alphabetischem Verzeichnis, bearb. v. R. Bartkowski. Gesamtsystematik erarbeitet von der Friedrich-Wingert-Stiftung. Berlin, Wien: Blackwell. 1995. LVI, 754 S. ISBN 3-89412-251-X

OPS-301, Version 2.1, Stand 15. August 2001
Operationenschlüssel nach § 301 SGB V - Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin. Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2002 gültig für die Prozedurenverschlüsselung in der stationären Versorgung gemäß § 301 SGB V. Im Jahre 2001 galt die Version 2.0 (November 2000), in den Jahren 1996-2000 die Version 1.1 (19.2.1996).] Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 2001. XXI, 650 S. ISBN 3-7691-3164-9 (mit Alphabetischen Verzeichnis von B. Graubner). - Weitere Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 2001. XIII, 304 S. ISBN 3-922756-31-X / Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft. 2001. XXVII, 456 S. ISBN 3-17-017344-8 / Berlin: SGB Software und Beratung im Gesundheitswesen. 2001. XXIX, 441 S. ISBN 3-9807571-2-9 [diese Ausgabe enthält auch Hinweise auf die jeweils zutreffenden Deutschen Kodierrichtlinien]

  • B. Krause (DIMDI, Köln)

  • Stand und Revisionsverfahren der Prozedurenklassifikation OPS-301
    Die Anpassung des OPS-301 an das DRG-System wurde mit den Revisionen in den Jahren 2001 und 2002 begonnen. Dabei hat sich herausgestellt, dass es sehr schwer ist, eine Bewertungsgrundlage für Vorschläge zur Erweiterung des OPS-301 zu finden. Die Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) hat Gesichtspunkte für zukünftige Revisionen des OPS-301 erarbeitet, die als Grundlage für die weitere Arbeit dienen sollen. Die Erfordernisse von Abrechnungsrelevanz und externer Qualitätssicherung werden als vorrangige Ziele zukünftiger Revisionen definiert.
    Um die Transparenz des Verfahrens zu verbessern, wurde ein Prozessdiagramm für das Revisionsverfahren des OPS-301 erarbeitet. Ein elektronischer Fragebogen, soll die Erarbeitung von Vorschlägen für die Revision des OPS-301 unterstützen und die Bearbeitung dieser Vorschläge vereinfachen und beschleunigen. Im Jahr 2002 wird es nur eine minimale Revision des OPS-301 an den Stellen geben, wo es für Sonderentgelte/Fallpauschalen, das zukünftige DRG-System oder die externe Qualitätssicherung zwingend erforderlich ist. Ein Zeitplan steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Außerdem soll mit den Revisionsarbeiten für die Revision des OPS-301 im Jahr 2003 begonnen werden.
  • A. M. Raskop (DKG, Bereich Medizin, Düsseldorf)

  • Stand der DRG-Einführung aus Sicht der DKG
    Der Vortrag befasst sich mit der Erstellung von Überleitungstabellen zwischen den australischen Klassifikationen ICD-10-AM (Volume 1-4) und den deutschen Klassifikationen ICD-10-SGB-V und OPS-301 sowie mit der Erarbeitung der Kodezuordnungen in den DRG-Handbüchern.
    Im ersten Quartal 2001 wurde im Auftrag der Selbstverwaltung eine Überleitung zwischen der australischen Prozedurenklassifikation und dem OPS-301 erstellt. Dabei wurde in einem ersten Schritt eine rein klassifikatorische Überleitung der einzelnen Kodes erarbeitet. Aufgrund der großen Unterschiede der beiden Klassifikationen sind in vielen Bereichen keine eindeutigen Zuordnungen bzw. Überleitungen der Verfahren möglich. Um diese Überleitungstabellen zur Abbildung des DRG-Systems und zur Gruppierung in die entsprechenden Fallpauschalen zu nutzen, sind daher weitere Zuordnungsschritte nach medizinisch-inhaltlichen sowie ökonomischen Kriterien erforderlich. Für dieses noch ausstehende erweiterte Mapping wurden durch die Arbeitsgruppe „Klassifikation“ der Selbstverwaltung Zuordnungskriterien definiert. Diese werden derzeit in einem zweiten Schritt im Rahmen des Mappings sowie bei der Kodezuordnung zu den einzelnen Fallgruppen in den DRG-Handbüchern umgesetzt.

     
  • J. Malzahn (Referat „Krankenhausreferat“ im AOK Bundesverband, Bonn)

  • Stand der DRG-Einführung aus Sicht der GKV
    Nach der Verabschiedung des Fallpauschalengesetzes im Bundesrat ist der Weg für die zügige Einführung der DRGs als Vergütungssystem für Krankenhäuser frei. Am 1. Januar 2002 hat die Erstkalkulation der Rohfallkosten für das deutsche DRG-System begonnen. Bis Mitte des Jahres werden über 250 Krankenhäuser ihre Daten an die Datenstelle des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH) übermitteln, damit die ersten deutschen Relativgewichte für die Realisierung des Optionsmodells im Jahr 2003 bestimmt werden können.
    Als wichtige Grundlagen für die Ermittlung der Relativgewichte müssen bis Mitte 2002 noch weitere wesentliche Schritte erfolgen, die unmittelbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kalkulation der Relativgewichte sind:
    • Festlegung der Abrechnungsregeln
    • Herausgabe einer amtlichen Mappingtabelle
    Die meisten offenen Fragen, die auf die leistungsgerechte Vergütung von Krankenhausfällen abzielen, können mit deutschen Relativgewichten, konsentierten Abrechnungsregeln und einer einheitlichen Zuordnung der Operationenschlüsselnummern zu den DRGs beantwortet werden. In den Jahren 2003 und 2004 ist die DRG-Einführung für Krankenhäuser budgetneutral. Diese Zeit muss intensiv dazu genutzt werden, die verbleibenden Probleme durch Anpassung des DRG-Systems zu beseitigen.
  • W. Weber (Leiter Controlling, Universitätsklinikum Heidelberg)

  • DRG-Kalkulation: Erfahrungen aus Pre-Test und Erstkalkulation
    Das Universitätsklinikum Heidelberg beschäftigt sich seit Juli 2000 intensiv mit der Einführung des DRG-Systems. Hierzu gehört neben der medizinischen Dokumentation auch der betriebswirtschaftliche Komplex der Kostenträgerrechnung, der zur Kalkulation von DRG-Kostengewichten entscheidend ist. Das Verfahren der Kalkulation der DRG-Kostengewichte wurde von der Selbstverwaltung in einem Kalkulationsleitfaden beschrieben. Erste Erfahrungen sowohl im Methoden-Pretest der Selbstverwaltung als auch in der Vorbereitung der Erstkalkulation haben gezeigt, dass
    • die für die Kalkulation eingesetzten Daten,
    • die im einzelnen angewandten Kostenverrechnungsmethoden und
    • die DRG-Gruppierung
    von ausschlaggebender Bedeutung für die Qualität der deutschen DRG-Kostengewichte sind.
    Vor dem Hintergrund erster Kalkulationsergebnisse und der damit verbundenen Plausibilitätsprüfungen müssen sowohl Daten als auch die Methodik von Kostenrechnung (Kostenträgerrechnung) und Dokumentation bzw. Gruppierung ständig kritisch hinterfragt und verbessert werden. Die Kostenträgerechnung ist dabei ein Instrumentarium, welches wichtige Informationen zur Kostenhomogenität in das DRG-System zu dessen Weiterentwicklung transportieren kann.
  • J. Schepers (3M Medica, HIS, Neuss)

  • Erfahrungen mit der Fallkostenrechnung auf der Basis von DRGs
    Seit dem Ende der 1960er Jahre hatte an der Yale University eine Arbeitsgruppe mit R.B. Fetter und R.F. Averill, die später zur Firma 3M wechselten, die Fallkosten in amerikanischen Krankenhäusern untersucht. Ziel der Untersuchung war die Entwicklung eines pauschalierten Entgeltsystems. Die Fallkosten wurden anhand der differenzierten einzelleistungbasierten Rechnungen (bills) ermittelt. Fetter, Averill und Kollegen stellten fest, dass durch wenige medizinische Merkmale Kategorien gebildet werden können, die hinsichtlich des Behandlungsaufwandes eine hohe Homogenität zeigen. Die Kategorien nannten sie Diagnosis Related Groups und definierten so das Krankenhausprodukt (Fetter et al. 1980) . Ergebnis der Untersuchungen waren 1983 die HCFA-DRGs für Medicare (Health Care Financing Administration). Aus diesen wurden 1988 von 3M für den Staat New York die All Patient (AP)-DRGs und 1992 die All Patient Refined (APR)-DRGs entwickelt. Von diesen amerikanischen DRG-Systemen wurden zahlreiche regionale oder nationale Systeme abgeleitet – unter anderem auch die australischen DRGs.
    In Deutschland soll ein national angepasstes DRG-System auf der Basis des australischen entwickelt werden. Im Mittelpunkt der Überprüfung beziehungsweise Neuberechnung stehen dabei die pro Fall ermittelten Fallkosten sowie die Fallkostenmittelwerte, -mediane und Homogenitätskoeffizienten in den zunächst „australisch definierten“ Fallgruppen. Die angestrebte Methode für die Fallkostenrechnung in Deutschland ist im Handbuch der Selbstverwaltung zur Kalkulation von Fallkosten synoptisch beschrieben (KPMG 2001). Sie ist eine Variante aus der Familie der Kostenträgerrechnungen - auch Bottom-up-Kalkulationen genannt. Bei diesen wird von den je Fall dokumentierten Leistungen, Leistungsäquivalenten und Verbrauchsparametern ausgegangen. Die genannte Methode liegt auch - soweit die Datenlage es erlaubt - dem neuen 3M-Kostenbenchmarking zugrunde. Erste Erfahrungen zeigen, dass in Krankenhäusern, die gut mit integrierten KIS-Systemen durchdrungen sind, viele der geforderten Informationen innerhalb oder außerhalb des KIS-Systems zusammengeführt werden können. Aber selbst bei diesen Häusern erfordert die Beschaffung der letzten 10 oder 20 Prozent notwendiger Informationen einen deutlich überproportionalen Aufwand. Die Umsetzung der Bottom-up-Kalkulation ist allgemein sehr aufwendig und für viele Krankenhäuser nur langfristig realisierbar.
    In allen Ländern, die die Einführung von DRGs planen, besteht in der Regel initial ein solcher Mangel an differenzierten Kosteninformationen pro Fall. Aus diesem Grunde entwickelte 3M Health Information Systems einen Ansatz, der es erlaubt, partiale DRG-bezogene Kostengewichte zu nutzen, um eine näherungsweise Information über die eigene Kostensituation zu erhalten. Internationale Erfahrungen im Umgang mit dieser Top-down-Methode sind umfangreich. Meilensteine der Methode sind ein Aufsatz von J.D. Thompson, R.F. Averill und R.B. Fetter aus dem Jahre 1978 und der Einsatz der entsprechenden RAPIDS-Software in Portugal, Italien und Irland ab dem Ende der achtziger Jahre durch J.C. Vertrees. Im 3M Kostenbenchmarking füllt diese Top-down-Kalkulation die Bottom-up-Lücken.
    Aktuelle Voruntersuchungen zum 3M-Kostenbenchmarking zeigen, dass viele international belegte DRG-Proportionen auch in Deutschland gelten. An einigen Stellen deuten sich Modifikationsmöglichkeiten an. So könnte zum Beispiel die nuklearmedizinische Radionuklidbehandlung von Strumen abweichend von der fehlenden Kategorie in Australien eine eigene deutsche DRG konstituieren. Ob die Versorgungsunterschiede bei der Entfernung von Tonsillen - unterschieden durch akute und chronische Mandelentzündung – bei uns die Bildung von zwei DRGs erfordert/erlaubt, bedarf ebenso wie viele andere Konstellationen der näheren Untersuchung. Die vielfältigen notwendigen Analysen und Anpassungen müssen allerdings nicht sofort erfolgen und sollten die schnelle DRG-Einführung in Deutschland nicht verzögern. Denn das Perfekte darf nicht zum Feind des Guten werden.

    Literaturhinweise:

    - Thompson, J.D., Averill, R.F. and Fetter, R.B. (1978): Planning, Budgeting, and Controlling: One Look at the Future: Case Mix cost Accounting. Published at AUPHA Faculty Institute on Financial Management in Cincinnati Ohio.
    - Fetter, R.B., Shin, Y., Freeman, J.L., Averill, R.F., Thompson, J.D. (1980): Case mix definition by diagnosis related groups, Yale University, Medical Care Vol. 18, 1980.
    - KPMG (2001): Kalkulation von Fallkosten, Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern; Version 1.0.
    - Vertrees, J.C. (2001): Funding and Future Diagnosis Related Group Development - in: Annals Academy of Medicine, Volume 30 No. 4 Supplement: 13-6, Singapore.
    - Schepers, J., Stark, C., Hennig, F. (2001): Fallkostenrechnung - von der groben Übersicht zur differenzierten Betriebssteuerung,  in: Kongressband der 2. Deutschen Casemix-Konferenz Hamburg.
    - Vertrees J.C., Schepers, J., Scheffer, H., Flügge, E. (2002): G-DRGs jetzt – erst grob, dann fein. – in: Forum für Gesundheitspolitik, Januar 2002, Berlin.

  • G. Sitzler (Leiter Medizinisches Controlling & Synergien, Klinikum der Universität zu Köln)

  • Auswertung und Umsetzung von Benchmarking-Projekten
    Die kurzfristig bevorstehende Einführung des DRG-Systems als nahezu einzigem Entgeltsystem für teil- und vollstationäre Fälle im Krankenhaus bedeutet weit mehr als lediglich eine vollständige Umstellung des bisherigen Abrechnungssystems. Die Logik “1 Fall = 1 DRG” führt in letzter Konsequenz zu einer Neudefinition von Art, Weise und Umfang der Leistungserbringung im Krankenhaus. Umso wichtiger ist das frühzeitige Erkennen potentieller Chancen und Risiken im künftigen DRG-System. Insbesondere DRG-“Benchmarkingprojekte” sollen hierzu einen Beitrag leisten. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch die adäquate Abbildung des Leistungsspektrums eines Krankenhauses. Dies erfordert zwingend:
    • Eindeutige Kodierregeln
    • Die korrekte und einheitliche Anwendung der Kodierregeln
    • Autorisierte und vollständige Zuordnungsalgorithmen
    • Kalkulatorisch homogene Fallgruppenbildungen
    • Medizinisch homogene Fallgruppenbildungen im DRG-System
    • Die Abbildung bisher nicht im australischen System abgebildeter Spezifika des Leistungsspektrums deutscher Krankenhäuser

    • Im Hinblick auf das DRG-System erstellte Kodierregeln können erst seit 1.1.2002 angewandt werden. D.h., zuvor war eine “DRG-gemäße” Kodierung nicht möglich. Insbesondere das Risiko einer fehlerhaften DRG-Zuweisung ist außerordentlich hoch. Die Problematik wird durch das Fehlen einer autorisierten und vollständigen Zuordnung von Prozedurenkodes wesentlich verschärft. Alle bekannten Mappingtabellen sind unvollständig, widersprüchlich und in der Regel intransparent. Das Fehlen dieser beiden elementaren Grundlagen führt zu deutlichen Verzerrungen in den derzeitigen “Benchmarkingprojekten”. Kostenbetrachtungen im Sinne einer Gewinner-Verlierer-Rechnung sind daher nicht möglich. Dies wird an praktischen Beispielen erläutert. Es ist äußerst fraglich, ob die Erstkalkulation des DRG-Systems auf einer validen Datenbasis erfolgen kann. Die medizinische Homogenität scheint in vielen DRG-Gruppen nicht gegeben. Beispielhaft dargelegte entgeltrechtliche Unterschiede und medizinisch-inhaltliche Differenzen führen zur Fehl- oder Nichtabbildung des Leistungsbildes eines deutschen Krankenhauses.
      Für ein “Benchmarkinghaus” ergeben sich daher folgende Konsequenzen:
    • Eine quantitative Gewinner-Verlierer-Betrachtung ist derzeit nicht möglich.
    • Ziel, insbesondere von Maximalversorgern und spezialisierten Krankenhäusern, sollte die Identifikation kalkulatorisch aufwendiger Patientengruppen sein. Diese Gruppen werden im DRG-System möglicherweise bisher nicht adäquat abgebildet.
    • Im Bezug auf diese Risikogruppen muss eine möglichst differenzierte Kostendarlegung erfolgen.
    • Die Kodiergüte muss verbessert werden. Hierzu muss unter anderem ein funktionierendes Berichtswesen entwickelt werden. “Benchmarkingdaten” können hier Eingang finden, sind aber in der Regel zu grob.
    • Die EDV-Infrastruktur für die Erfordernisse des DRG-Systems muss geschaffen werden.
    • Eine verbesserte Leistungsdarlegung kann nur durch berufsgruppenübergreifend abgestimmte Dokumentation erfolgen.
    • Die Strukturierung innerbetrieblicher Leistungsprozesse (Klinische Pfade, Zentrenbildung, etc.) muss begonnen werden.
    Obwohl valide Daten aus Benchmarkingprojekten für eine quantitative Bewertung der Auswirkungen des DRG-Systems auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen, kann eine Vielzahl der oben genannten Aktivitäten bereits jetzt im Vorgriff begonnen werden.
  • J. Klauber (Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Bonn)

  • Krankenhausbetriebsvergleich mit „WIdO-KLIP“
    Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1992 hat der Gesetzgeber die Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip hin zur leistungsorientierten Vergütung vollzogen, zunächst durch den Einstieg in ein Mischsystem aus Abteilungs- und Basispflegesätzen, Fallpauschalen und Sonderentgelten. Mit dem Fallpauschalengesetz, das am 1. März 2002 den Bundesrat passiert hat, wird der Weg hin zu einem Preissystem auf der Basis kompletter Fallpauschalen fortgeführt. Parallel zur 1992 intendierten sukzessiven Ablösung der Pflegesätze durch Preise wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, Krankenhäuser leistungsorientiert vergleichen zu können. Geregelt wurde dies in der Bundespflegesatzverordnung 1995 mit den Vorgaben zum Betriebsvergleich (§ 5). Da Preisbildung und Marktmechanismen im Krankenhaussektor nicht greifen, sollte der Krankenhausvergleich eine marktangenäherte Situation und Transparenz schaffen.
    Hier setzt der im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) entwickelte Krankenhausbetriebsvergleich WIdO-KLIP an. Er verfolgt das Ziel, Krankenhausabteilungen leistungsorientiert vergleichbar zu machen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 17 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und § 5 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Die Datengrundlage bieten die gesetzlich vorgeschriebene Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA), die Diagnosendaten (L4-Statistik) sowie die Prozedurendaten (L5-Statistik).
    WIdO-KLIP stellt eine leistungsorientierte Vergleichbarkeit der Krankenhausabteilungen mittels Clusteranalysen her, die auf den ICD-Profilen der Abteilungen aufsetzen. Eingesetzt wird dabei als hierarchisches Cluster-Verfahren die Ward-Methodik, die die quadrierte euklidische Distanz nutzt. Zur Bestimmung der Clusteranzahl wird eine Teststatistik verwendet, die als Information die Verschmelzungsniveaus (Fehlerquadratsummen) nutzt. Aufsetzend auf den Vergleichsgruppen leistungshomogener Abteilungen bietet WIdO-KLIP eine Vielzahl von Auswertungsoptionen, die die betrachtete Abteilung mit dem Cluster oder auch den ihr unmittelbar ähnlichsten Abteilungen vergleichen. Im Fokus stehen dabei die Fallwerte, aber auch weitere Parameter wie z. B. Verweildauer, OP-Quoten, Altersstruktur, Anteil der Kurzlieger, Anteil der internen Verlegungen etc. Auch Zeitreihenbetrachtungen sind möglich. Gleichfalls enthält der Betriebsvergleich schon heute einen Hinweis auf die Fallschwere der AOK-Fälle der Abteilungen, basierend auf der AR-DRG-Klassifikation unter Verwendung australischer Gewichte. Solange ein System kompletter Fallpauschalen nicht umgesetzt ist, hat der Ansatz des Krankenhausbetriebsvergleichs weiterhin eine zentrale Funktion für das Verhandlungsgeschehen. Er stellt im Vorfeld der DRG-Einführung den bestmöglichen Ansatz zu Leistungshomogenisierung dar, solange die LKA-Systematik am Markt greift.
    Der vom WIdO gewählte methodische Ansatz ist vollständig kompatibel mit dem gemeinsamen Vergleich nach § 5 BPflV. An dem gemeinsamen Vergleich wird unverändert gearbeitet mit starkem Bezug zu KLIP-Methoden. Allerdings ist er noch nicht in Funktion, so dass KLIP als Parteivergleich unverändert seine Bedeutung hat. Auch unter dem neuen Entgeltsystem werden Krankenhausvergleiche notwendig sein. Ein entsprechender DRG-basierter Analyseansatz für den Krankenhausmarkt wird zur Zeit im WIdO entwickelt. Zugleich wird es in anderen Marktsegmenten, wie der von den DRGs freigestellten Psychiatrie, zukünftig Vergleichsansätze eigener Prägung geben müssen.



letzte Änderung am 16.12.2003 durch den Webmaster