GMDS-Arbeitsgruppe „Medizinische Dokumentation und Klassifikation“ (Leiter: Dr. B. Graubner)
GMDS-Arbeitsgruppe „Medizin-Controlling“ (Leiter: Dr. M. Künneke)
Praxisseminar
im Rahmen der 7. Fachtagung "Praxis der Informationsverarbeitung in Krankenhaus und Versorgungsnetzen"
(11./12. April 2002 in Heidelberg, siehe http://www.med.uni-heidelberg.de/mi/kis2002.html]
Organisation: Dr. J. Ingenerf (Institut für Medizinische Informatik, Medizinische Universität zu Lübeck)
Kodieren, Gruppieren und Kalkulieren
- Stand und weitere Entwicklungen im DRG-Umfeld -
Termin / Ort:
Donnerstag, 11. April 2002, 16.30 – 19.25 Uhr
Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 252, Hörsaal-Zentrum Chemie
Zielgruppe:
Ärzte, Informatiker, Medizininformatiker, Dokumentare, Controller bzw. alle, die für das Kodieren, Gruppieren und Kalkulieren im Krankenhaus zuständig sind oder sich dafür interessieren.
Kurzbeschreibung:
Die ICD-10- und OPS-301-Kodierung beeinflusst
unmittelbar die DRG-Gruppierung, und die so ermittelten „Produkte“ eines
Krankenhauses sind wiederum Ausgangspunkt für die Kalkulation der
absoluten bzw. relativen Kosten der erbrachten Leistungen. Die Referenten
des Seminars berichten über den Stand der Entwicklungen der dazu notwendigen
Grundlagen (Kodierkataloge, insbesondere OPS-301, Mapping-Tabellen, Kodierrichtlinien,
Grouper bzw. deren Lizensierung und Kalkulationsleitfaden) und über
Erfahrungen bei bereits erfolgten Kalkulationen.
Beschreibung:
Eine zuverlässige und vollständige Basisdokumentation inklusive einer korrekten
Kodierung von Diagnosen und Prozeduren ist die entscheidende Voraussetzung für sämtliche
externen Nutzungen (z.B. Abrechnung) und internen Nutzungen (z.B. Betriebsplanung
und –steuerung) dieser Daten. Dieses hat insbesondere einen direkten Einfluss
auf die zu ermittelnden DRGs. Zur Gewährleistung einer einheitlichen
Qualität der Kodierung wurden die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR)
veröffentlicht. Eine Gruppierung wird momentan durch die Verwendung
mehrerer Grouper mit nicht immer gleichen Ergebnissen erschwert. Hierzu
trägt insbesondere das Fehlen von amtlichen Mapping-Tabellen des OPS-301
auf den australischen Prozedurenschlüssel MBS-E bei. Diese Situation
erschwert das Vorhaben des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK), eine „deutsche“ Kalkulation der AR-DRGs auf der Grundlage
von definierten DRG-Daten ausgewählter Krankenhäuser durchzuführen.
Der beim Pre-Test einer solchen Kalkulation bereits verwendete Kalkulationsleitfaden
der KPMG wird hierzu überarbeitet. Eine Kalkulation bzw. Kostenträgerrechnung
wird gleichzeitig in jedem Krankenhaus durchgeführt werden müssen,
um den erzielten Leistungen die internen Kosten gegenüberstellen zu
können.
Ziele:
- Darstellung der Ist-Situation bei der Selbstverwaltung (OPS-301, DKR, Mapping, Grouper/Zertifizierung, ...)
- Erfahrungsberichte zum Thema "Gruppierung" mit Einfluss der Kodierung, der Software und der Vorgehensweise
- Erfahrungsberichte zum Thema "Kalkulation" mit Einfluss der Gruppierung, der Software und der Vorgehensweise
Programm:
16:30-16:50 |
Begrüßung und Einführung in die Thematik
Dr. med. B. Graubner, Dr. med. M. Künneke, Dr. rer. nat. J. Ingenerf
[Abstract] |
16:50-17:05 |
Stand und Revisionsverfahren der Prozedurenklassifikation des OPS-301
Dr. med. B. Krause, DIMDI, Köln [Abstract]
[Präsentation] |
17:05-17:20 |
Stand der DRG-Einführung aus Sicht der DKG
Dr. med. A. M. Raskop, DKG (Bereich Medizin), Düsseldorf
[Abstract]
[Präsentation] |
17:20-17:35 |
Stand der DRG-Einführung aus Sicht der GKV
J. Malzahn, Ärztlicher Berater, Referat "Krankenhausreferat", AOK-Bundesverband, Bonn
[Abstract]
[Präsentation] |
17:35-18:00 |
Diskussion |
18:00-18:15 |
DRG-Kalkulation: Erfahrungen aus Pre-Test und Erstkalkulation
Dipl.-Kfm. W. Weber, Leiter Controlling, Universitätsklinikum Heidelberg
[Abstract]
[Präsentation] |
18:15-18:30 |
Erfahrungen mit der Fallkostenrechnung auf der Basis von DRGs
Dr. med. Dipl.-Volkswirt J. Schepers, 3M Medica, HIS, Neuss
[Abstract]
[Präsentation] |
18:30-18:45 |
Auswertung und Umsetzung von Benchmarking-Projekten
Dr. med. G. Sitzler, Leiter Medizinisches Controlling & Synergien, Klinikum der Universität zu Köln
[Abstract] |
18:45-19:00 |
Krankenhausbetriebsvergleich mit „WIdO-KLIP“
Dr. med. J. Klauber, Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Bonn
[Abstract]
[Präsentation] |
19:00-19:20 |
Diskussion |
19:20-19:25 | Schlußwort
Dr. rer. nat. Josef Ingenerf |

Abstracts:
-
B. Graubner (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der BRD (ZI), Köln)
Übersicht über
die gegenwärtig in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung
gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Klassifikationen
Bei den Bezeichnungen für
die gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Klassifikationen herrscht
allerorts ein erheblicher Begriffswirrwarr, der sogar amtliche Verlautbarungen
von Bundesbehörden betrifft, die sich nicht konsequent an die eigene
Terminologie halten. In der folgenden Zusammenstellung sind die gegenwärtig
für die medizinische Dokumentation gemäß den §§
295 und 301 SGB V gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Klassifikationen
ICD-10 und OPS-301 in der exakten DIMDI-Schreibweise und mit allen erschienenen
Buchausgaben aufgelistet und ggf. mit knappen Erläuterungen versehen.
Außerdem sind die WHO-Ausgaben der ICD-10 und der ICPM (einschließlich
deren deutscher Ausgabe) nachgewiesen.
Alle, die sich zu dieser
Thematik umfassender informieren wollen, seien auf die Webseiten des Deutschen
Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (http://www.dimdi.de),
der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie
und Epidemiologie (GMDS) (http://www.gmds.de, insbesondere Arbeitsgruppe
Medizinische Dokumentation und Klassifikation), des Zentralinstituts für
die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI)
(http://www.zi-koeln.de) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) (http://www.kbv.de, Bereich Informationstechnologie) hingewiesen.
ICD-10
ICD-10, WHO 1992-1994
International Statistical
Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision.
Geneva: World Health Organization. Vol. 1: 1992. IV, 1243 pp. ISBN 92 4
154419 8. Vol. 2: 1993. VII, 160 pp. ISBN 92 4 154420 1. Vol. 3: 1994.
III, 750 pp. ISBN 92 4 154421 X
ICD-10, Version
1.3, Stand Juli 1999
Internationale statistische
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10.
Revision. Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.1998 gültig für die Todesursachenverschlüsselung.
Anwendung auch in Forschungsprojekten etc.] Einzige komplette Buchausgabe:
Bern, Göttingen etc.: Hans Huber. Band 1: 2001. VI, 1368 S. ISBN 3-456-83403-9
(„Dreiländerausgabe“ Deutschland – Österreich – Schweiz). Band
2+3: 2000. XI, 1198 S. ISBN 3-456-83404-7. – Weitere Buchausgaben des Bandes
3: Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf:
Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft. 1999. XV, 1122 S. ISBN 3-17-016277-2
/ Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 1999. 774 S. ISBN
3-922756-25-5. - Alle Buchausgaben des Bandes 2 der Version 1.0 (1995)
sind aktuell und können benutzt werden.
ICD-10-SGBV, Version 1.3,
Stand Juli 1999
Internationale statistische
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10.
Revision, Ausgabe für die Zwecke des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2000 gültig für die Diagnosenverschlüsselung
in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 295 SGB
V. Im Jahre 2000 auch gültig für die Diagnosenverschlüsselung
in der stationären Versorgung gemäß § 301 SGB V.]
Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 1999. XXIX,
717 S. ISBN 3-7691-5908-X. - Weitere Buchausgaben: Bern, Göttingen
etc.: Hans Huber. 1999. VI, 1085 S. ISBN 3-456-83382-2 / Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag
Wanne-Eickel. 1999. 512 S. ISBN 3-922756-23-9 / Köln, Stuttgart, Berlin:
W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus
Verlagsgesellschaft. 1999. XIV, 957 S. ISBN 3-17-016275-6 / Berlin: SGB
Software und Beratung im Gesundheitswesen. 1999. XII, 752 S. ISBN 3-00-005179-1
/ München, Jena: Urban & Fischer. 2000. XIV, 784 S. ISBN 3-437-22560-X
/ Grünwald: Börm Bruckmeier. 2000. ISBN 3-929785-51-X (Taschenausgabe
unter dem Titel „ICD 10 systematisch pocket“)
ICD-10-SGB-V, Version
2.0, Stand November 2000
Internationale statistische
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10.
Revision, Ausgabe für die Zwecke des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2001 gültig für die Diagnosenverschlüsselung
in der stationären Versorgung gemäß § 301 SGB V.]
Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 2000. XXII,
772 S. ISBN 3-7691-5915-2. - Weitere Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag
Wanne-Eickel. 2000. IV, 695 S. ISBN 3-922756-27-1 / Köln, Stuttgart,
Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus
Verlagsgesellschaft. 2000. XV, 1036 S. ISBN 3-17-016893-2 / Berlin: SGB
Software und Beratung im Gesundheitswesen. 2000. XXVI, 849 S. ISBN 3-9807571-1-0
ICD-10-Diagnosenthesaurus,
Version 3.0, Stand Januar 2000
Sammlung von Krankheitsbegriffen
im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der Internationalen statistischen
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10,
Version 1.3 [Juli 1999]). Hrsg. vom DIMDI. [Im Jahre 2000 gültig für
die Diagnosenverschlüsselung in der vertragsärztlichen und stationären
Versorgung gemäß §§ 295 und 301 SGB V.] Empfohlene
Buchausgabe: Köln: Deutscher Ärzte-Verlag. 1999. XIII, 624 S.
ISBN 3-7691-5909-8. – Weitere Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag
Wanne-Eickel. 1999. XII, 624 S. ISBN 3-922756-24-7 / Köln, Stuttgart,
Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus
Verlagsgesellschaft. 1999. XVI, 808 S. ISBN 3-17-016276-4. [Diese Ausgabe
enthält auch Band 2 der ICD-10.] / München, Jena: Urban &
Fischer. 2000. XXII, 624 S. ISBN 3-437-22570-7 / Bern, Göttingen etc.:
Hans Huber. 2000. XX, 790 S. ISBN 3-456-83441-1 (als "Dreiländerausgabe"
für Deutschland, Österreich und die Schweiz) / Grünwald:
Börm Bruckmeier. 2000. XIII, 624 S. ISBN 3-929785-52-8 (Taschenausgabe
unter dem Titel „ICD 10 alphabetisch pocket“) / München: Medical Text
Dr. Hermanns und Ulm: ratiopharm. 1999. XIII, 624 S. Ohne ISBN. [Nachdruck
der Ausgabe des DÄV.]
ICD-10-Diagnosenthesaurus,
Version 3.1, Stand November 2000
Sammlung von Krankheitsbegriffen
im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der Internationalen statistischen
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-SGBV,
Version 1.3 [Juli 1999]). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2001 gültig für
die Diagnosenverschlüsselung in der vertragsärztlichen Versorgung
gemäß § 295 SGB V. Mit Abstrichen kann in der vertragsärztlichen
Versorgung die Version 3.0 weiterbenutzt werden, es wurde dafür eine
Korrektur- und Ergänzungsliste veröffentlicht und von der Firma
ratiopharm, Ulm, auch gedruckt.] Einzige Buchausgabe: Bern, Göttingen
etc.: Hans Huber. 2001. XXVI, 816 S. ISBN 3-456-83579-5 (als "Dreiländerausgabe"
für Deutschland, Österreich und die Schweiz)
ICD-10-Diagnosenthesaurus,
Version 4.0, Stand Januar 2001
Sammlung von Krankheitsbegriffen
im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der Internationalen statistischen
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-SGB-V,
Version 2.0 [November 2000]). Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2001 gültig
für die Diagnosenverschlüsselung in der stationären Versorgung
gemäß § 301 SGB V.] Empfohlene Buchausgabe: Köln:
Deutscher Ärzte-Verlag. 2001. XVII, 772 S. ISBN 3-7691-5916-8. - Weitere
Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag Wanne-Eickel. 2001.
XIII, 738 S. ISBN 3-922756-29-8 / Köln, Stuttgart, Berlin: W. Kohlhammer
in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft.
2001. XVIII, 663 S. ISBN 3-17-017121-6
OPS-301
ICPM. International Classification
of Procedures in Medicine. Published for trial purposes in accordance
with resolution WHA29.35 of the Twenty-ninth World Health Assembly, May
1976. Geneva: World Health Organization. 1978. Vol. 1: IX, 310 pp. ISBN
92 4 154124 5. Vol. 2: V, 147 pp. ISBN 92 4 154125 3
ICPM. Internationale Klassifikation
der Prozeduren in der Medizin. Deutsche Fassung, Vers. 1.1, inkl. Operationenschlüssel
nach § 301 SGB V, Version 1.1 (Hrsg. DIMDI). Verantwortlich für
die deutsche Fassung: Christine Kolodzig, R. Thurmayr, F. Diekmann u. Anna
Maria Raskop. 3. Aufl. mit alphabetischem Verzeichnis, bearb. v. R. Bartkowski.
Gesamtsystematik erarbeitet von der Friedrich-Wingert-Stiftung. Berlin,
Wien: Blackwell. 1995. LVI, 754 S. ISBN 3-89412-251-X
OPS-301, Version 2.1,
Stand 15. August 2001
Operationenschlüssel
nach § 301 SGB V - Internationale Klassifikation der Prozeduren in
der Medizin. Hrsg. vom DIMDI. [Seit 1.1.2002 gültig für die Prozedurenverschlüsselung
in der stationären Versorgung gemäß § 301 SGB V. Im
Jahre 2001 galt die Version 2.0 (November 2000), in den Jahren 1996-2000
die Version 1.1 (19.2.1996).] Empfohlene Buchausgabe: Köln: Deutscher
Ärzte-Verlag. 2001. XXI, 650 S. ISBN 3-7691-3164-9 (mit Alphabetischen
Verzeichnis von B. Graubner). - Weitere Buchausgaben: Herne-Wanne: Krankenhausdrucke-Verlag
Wanne-Eickel. 2001. XIII, 304 S. ISBN 3-922756-31-X / Köln, Stuttgart,
Berlin: W. Kohlhammer in Kooperation mit Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus
Verlagsgesellschaft. 2001. XXVII, 456 S. ISBN 3-17-017344-8 / Berlin: SGB
Software und Beratung im Gesundheitswesen. 2001. XXIX, 441 S. ISBN 3-9807571-2-9
[diese Ausgabe enthält auch Hinweise auf die jeweils zutreffenden
Deutschen Kodierrichtlinien]
-
B. Krause (DIMDI, Köln)
Stand und Revisionsverfahren
der Prozedurenklassifikation OPS-301
Die Anpassung des OPS-301
an das DRG-System wurde mit den Revisionen in den Jahren 2001 und 2002
begonnen. Dabei hat sich herausgestellt, dass es sehr schwer ist, eine
Bewertungsgrundlage für Vorschläge zur Erweiterung des OPS-301
zu finden. Die Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation
im Gesundheitswesen (KKG) hat Gesichtspunkte für zukünftige Revisionen
des OPS-301 erarbeitet, die als Grundlage für die weitere Arbeit dienen
sollen. Die Erfordernisse von Abrechnungsrelevanz und externer Qualitätssicherung
werden als vorrangige Ziele zukünftiger Revisionen definiert.
Um die Transparenz des Verfahrens
zu verbessern, wurde ein Prozessdiagramm für das Revisionsverfahren
des OPS-301 erarbeitet. Ein elektronischer Fragebogen, soll die Erarbeitung
von Vorschlägen für die Revision des OPS-301 unterstützen
und die Bearbeitung dieser Vorschläge vereinfachen und beschleunigen.
Im Jahr 2002 wird es nur eine minimale Revision des OPS-301 an den Stellen
geben, wo es für Sonderentgelte/Fallpauschalen, das zukünftige
DRG-System oder die externe Qualitätssicherung zwingend erforderlich
ist. Ein Zeitplan steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Außerdem
soll mit den Revisionsarbeiten für die Revision des OPS-301 im Jahr
2003 begonnen werden.
-
A. M. Raskop (DKG, Bereich
Medizin, Düsseldorf)
Stand der DRG-Einführung
aus Sicht der DKG
Der Vortrag befasst sich
mit der Erstellung von Überleitungstabellen zwischen den australischen
Klassifikationen ICD-10-AM (Volume 1-4) und den deutschen Klassifikationen
ICD-10-SGB-V und OPS-301 sowie mit der Erarbeitung der Kodezuordnungen
in den DRG-Handbüchern.
Im ersten Quartal 2001 wurde
im Auftrag der Selbstverwaltung eine Überleitung zwischen der australischen
Prozedurenklassifikation und dem OPS-301 erstellt. Dabei wurde in einem
ersten Schritt eine rein klassifikatorische Überleitung der einzelnen
Kodes erarbeitet. Aufgrund der großen Unterschiede der beiden Klassifikationen
sind in vielen Bereichen keine eindeutigen Zuordnungen bzw. Überleitungen
der Verfahren möglich. Um diese Überleitungstabellen zur Abbildung
des DRG-Systems und zur Gruppierung in die entsprechenden Fallpauschalen
zu nutzen, sind daher weitere Zuordnungsschritte nach medizinisch-inhaltlichen
sowie ökonomischen Kriterien erforderlich. Für dieses noch ausstehende
erweiterte Mapping wurden durch die Arbeitsgruppe „Klassifikation“ der
Selbstverwaltung Zuordnungskriterien definiert. Diese werden derzeit in
einem zweiten Schritt im Rahmen des Mappings sowie bei der Kodezuordnung
zu den einzelnen Fallgruppen in den DRG-Handbüchern umgesetzt.
-
J. Malzahn (Referat „Krankenhausreferat“
im AOK Bundesverband, Bonn)
Stand der DRG-Einführung
aus Sicht der GKV
Nach der Verabschiedung
des Fallpauschalengesetzes im Bundesrat ist der Weg für die zügige
Einführung der DRGs als Vergütungssystem für Krankenhäuser
frei. Am 1. Januar 2002 hat die Erstkalkulation der Rohfallkosten für
das deutsche DRG-System begonnen. Bis Mitte des Jahres werden über
250 Krankenhäuser ihre Daten an die Datenstelle des Instituts für
das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH) übermitteln, damit die
ersten deutschen Relativgewichte für die Realisierung des Optionsmodells
im Jahr 2003 bestimmt werden können.
Als wichtige Grundlagen
für die Ermittlung der Relativgewichte müssen bis Mitte 2002
noch weitere wesentliche Schritte erfolgen, die unmittelbare Voraussetzungen
für eine erfolgreiche Kalkulation der Relativgewichte sind:
-
Festlegung der Abrechnungsregeln
-
Herausgabe einer amtlichen Mappingtabelle
Die meisten offenen Fragen,
die auf die leistungsgerechte Vergütung von Krankenhausfällen
abzielen, können mit deutschen Relativgewichten, konsentierten Abrechnungsregeln
und einer einheitlichen Zuordnung der Operationenschlüsselnummern
zu den DRGs beantwortet werden. In den Jahren 2003 und 2004 ist die DRG-Einführung
für Krankenhäuser budgetneutral. Diese Zeit muss intensiv dazu
genutzt werden, die verbleibenden Probleme durch Anpassung des DRG-Systems
zu beseitigen.
-
W. Weber (Leiter Controlling,
Universitätsklinikum Heidelberg)
DRG-Kalkulation: Erfahrungen
aus Pre-Test und Erstkalkulation
Das Universitätsklinikum
Heidelberg beschäftigt sich seit Juli 2000 intensiv mit der Einführung
des DRG-Systems. Hierzu gehört neben der medizinischen Dokumentation
auch der betriebswirtschaftliche Komplex der Kostenträgerrechnung,
der zur Kalkulation von DRG-Kostengewichten entscheidend ist. Das Verfahren
der Kalkulation der DRG-Kostengewichte wurde von der Selbstverwaltung in
einem Kalkulationsleitfaden beschrieben. Erste Erfahrungen sowohl im Methoden-Pretest
der Selbstverwaltung als auch in der Vorbereitung der Erstkalkulation haben
gezeigt, dass
-
die für die Kalkulation
eingesetzten Daten,
-
die im einzelnen angewandten
Kostenverrechnungsmethoden und
-
die DRG-Gruppierung
von ausschlaggebender Bedeutung
für die Qualität der deutschen DRG-Kostengewichte sind.
Vor dem Hintergrund erster
Kalkulationsergebnisse und der damit verbundenen Plausibilitätsprüfungen
müssen sowohl Daten als auch die Methodik von Kostenrechnung (Kostenträgerrechnung)
und Dokumentation bzw. Gruppierung ständig kritisch hinterfragt und
verbessert werden. Die Kostenträgerechnung ist dabei ein Instrumentarium,
welches wichtige Informationen zur Kostenhomogenität in das DRG-System
zu dessen Weiterentwicklung transportieren kann.
-
J. Schepers (3M Medica,
HIS, Neuss)
Erfahrungen mit der Fallkostenrechnung
auf der Basis von DRGs
Seit dem Ende der 1960er
Jahre hatte an der Yale University eine Arbeitsgruppe mit R.B. Fetter und
R.F. Averill, die später zur Firma 3M wechselten, die Fallkosten in
amerikanischen Krankenhäusern untersucht. Ziel der Untersuchung war
die Entwicklung eines pauschalierten Entgeltsystems. Die Fallkosten wurden
anhand der differenzierten einzelleistungbasierten Rechnungen (bills) ermittelt.
Fetter, Averill und Kollegen stellten fest, dass durch wenige medizinische
Merkmale Kategorien gebildet werden können, die hinsichtlich des Behandlungsaufwandes
eine hohe Homogenität zeigen. Die Kategorien nannten sie Diagnosis
Related Groups und definierten so das Krankenhausprodukt (Fetter et al.
1980) . Ergebnis der Untersuchungen waren 1983 die HCFA-DRGs für Medicare
(Health Care Financing Administration). Aus diesen wurden 1988 von 3M für
den Staat New York die All Patient (AP)-DRGs und 1992 die All Patient Refined
(APR)-DRGs entwickelt. Von diesen amerikanischen DRG-Systemen wurden zahlreiche
regionale oder nationale Systeme abgeleitet – unter anderem auch die australischen
DRGs.
In Deutschland soll ein
national angepasstes DRG-System auf der Basis des australischen entwickelt
werden. Im Mittelpunkt der Überprüfung beziehungsweise Neuberechnung
stehen dabei die pro Fall ermittelten Fallkosten sowie die Fallkostenmittelwerte,
-mediane und Homogenitätskoeffizienten in den zunächst „australisch
definierten“ Fallgruppen. Die angestrebte Methode für die Fallkostenrechnung
in Deutschland ist im Handbuch der Selbstverwaltung zur Kalkulation von
Fallkosten synoptisch beschrieben (KPMG 2001). Sie ist eine Variante aus
der Familie der Kostenträgerrechnungen - auch Bottom-up-Kalkulationen
genannt. Bei diesen wird von den je Fall dokumentierten Leistungen, Leistungsäquivalenten
und Verbrauchsparametern ausgegangen. Die genannte Methode liegt auch -
soweit die Datenlage es erlaubt - dem neuen 3M-Kostenbenchmarking zugrunde.
Erste Erfahrungen zeigen, dass in Krankenhäusern, die gut mit integrierten
KIS-Systemen durchdrungen sind, viele der geforderten Informationen innerhalb
oder außerhalb des KIS-Systems zusammengeführt werden können.
Aber selbst bei diesen Häusern erfordert die Beschaffung der letzten
10 oder 20 Prozent notwendiger Informationen einen deutlich überproportionalen
Aufwand. Die Umsetzung der Bottom-up-Kalkulation ist allgemein sehr aufwendig
und für viele Krankenhäuser nur langfristig realisierbar.
In allen Ländern, die
die Einführung von DRGs planen, besteht in der Regel initial ein solcher
Mangel an differenzierten Kosteninformationen pro Fall. Aus diesem Grunde
entwickelte 3M Health Information Systems einen Ansatz, der es erlaubt,
partiale DRG-bezogene Kostengewichte zu nutzen, um eine näherungsweise
Information über die eigene Kostensituation zu erhalten. Internationale
Erfahrungen im Umgang mit dieser Top-down-Methode sind umfangreich. Meilensteine
der Methode sind ein Aufsatz von J.D. Thompson, R.F. Averill und R.B. Fetter
aus dem Jahre 1978 und der Einsatz der entsprechenden RAPIDS-Software in
Portugal, Italien und Irland ab dem Ende der achtziger Jahre durch J.C.
Vertrees. Im 3M Kostenbenchmarking füllt diese Top-down-Kalkulation
die Bottom-up-Lücken.
Aktuelle Voruntersuchungen
zum 3M-Kostenbenchmarking zeigen, dass viele international belegte DRG-Proportionen
auch in Deutschland gelten. An einigen Stellen deuten sich Modifikationsmöglichkeiten
an. So könnte zum Beispiel die nuklearmedizinische Radionuklidbehandlung
von Strumen abweichend von der fehlenden Kategorie in Australien eine eigene
deutsche DRG konstituieren. Ob die Versorgungsunterschiede bei der Entfernung
von Tonsillen - unterschieden durch akute und chronische Mandelentzündung
– bei uns die Bildung von zwei DRGs erfordert/erlaubt, bedarf ebenso wie
viele andere Konstellationen der näheren Untersuchung. Die vielfältigen
notwendigen Analysen und Anpassungen müssen allerdings nicht sofort
erfolgen und sollten die schnelle DRG-Einführung in Deutschland nicht
verzögern. Denn das Perfekte darf nicht zum Feind des Guten werden.
Literaturhinweise:
- Thompson, J.D., Averill,
R.F. and Fetter, R.B. (1978): Planning, Budgeting, and Controlling: One
Look at the Future: Case Mix cost Accounting. Published at AUPHA Faculty
Institute on Financial Management in Cincinnati Ohio.
- Fetter, R.B., Shin, Y.,
Freeman, J.L., Averill, R.F., Thompson, J.D. (1980): Case mix definition
by diagnosis related groups, Yale University, Medical Care Vol. 18, 1980.
- KPMG (2001): Kalkulation
von Fallkosten, Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern; Version
1.0.
- Vertrees, J.C. (2001):
Funding and Future Diagnosis Related Group Development - in: Annals Academy
of Medicine, Volume 30 No. 4 Supplement: 13-6, Singapore.
- Schepers, J., Stark, C.,
Hennig, F. (2001): Fallkostenrechnung - von der groben Übersicht zur
differenzierten Betriebssteuerung, in: Kongressband der 2. Deutschen
Casemix-Konferenz Hamburg.
- Vertrees J.C., Schepers,
J., Scheffer, H., Flügge, E. (2002): G-DRGs jetzt – erst grob, dann
fein. – in: Forum für Gesundheitspolitik, Januar 2002, Berlin.
-
G. Sitzler (Leiter Medizinisches
Controlling & Synergien, Klinikum der Universität zu Köln)
Auswertung und Umsetzung
von Benchmarking-Projekten
Die kurzfristig bevorstehende
Einführung des DRG-Systems als nahezu einzigem Entgeltsystem für
teil- und vollstationäre Fälle im Krankenhaus bedeutet weit mehr
als lediglich eine vollständige Umstellung des bisherigen Abrechnungssystems.
Die Logik “1 Fall = 1 DRG” führt in letzter Konsequenz zu einer Neudefinition
von Art, Weise und Umfang der Leistungserbringung im Krankenhaus. Umso
wichtiger ist das frühzeitige Erkennen potentieller Chancen und Risiken
im künftigen DRG-System. Insbesondere DRG-“Benchmarkingprojekte” sollen
hierzu einen Beitrag leisten. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch
die adäquate Abbildung des Leistungsspektrums eines Krankenhauses.
Dies erfordert zwingend:
-
Eindeutige Kodierregeln
-
Die korrekte und einheitliche
Anwendung der Kodierregeln
-
Autorisierte und vollständige
Zuordnungsalgorithmen
-
Kalkulatorisch homogene Fallgruppenbildungen
-
Medizinisch homogene Fallgruppenbildungen
im DRG-System
-
Die Abbildung bisher nicht im
australischen System abgebildeter Spezifika des Leistungsspektrums deutscher
Krankenhäuser
Im Hinblick auf das DRG-System
erstellte Kodierregeln können erst seit 1.1.2002 angewandt werden.
D.h., zuvor war eine “DRG-gemäße” Kodierung nicht möglich.
Insbesondere das Risiko einer fehlerhaften DRG-Zuweisung ist außerordentlich
hoch. Die Problematik wird durch das Fehlen einer autorisierten und vollständigen
Zuordnung von Prozedurenkodes wesentlich verschärft. Alle bekannten
Mappingtabellen sind unvollständig, widersprüchlich und in der
Regel intransparent. Das Fehlen dieser beiden elementaren Grundlagen führt
zu deutlichen Verzerrungen in den derzeitigen “Benchmarkingprojekten”.
Kostenbetrachtungen im Sinne einer Gewinner-Verlierer-Rechnung sind daher
nicht möglich. Dies wird an praktischen Beispielen erläutert.
Es ist äußerst fraglich, ob die Erstkalkulation des DRG-Systems
auf einer validen Datenbasis erfolgen kann. Die medizinische Homogenität
scheint in vielen DRG-Gruppen nicht gegeben. Beispielhaft dargelegte entgeltrechtliche
Unterschiede und medizinisch-inhaltliche Differenzen führen zur Fehl-
oder Nichtabbildung des Leistungsbildes eines deutschen Krankenhauses.
Für ein “Benchmarkinghaus”
ergeben sich daher folgende Konsequenzen:
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Eine quantitative Gewinner-Verlierer-Betrachtung
ist derzeit nicht möglich.
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Ziel, insbesondere von Maximalversorgern
und spezialisierten Krankenhäusern, sollte die Identifikation kalkulatorisch
aufwendiger Patientengruppen sein. Diese Gruppen werden im DRG-System möglicherweise
bisher nicht adäquat abgebildet.
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Im Bezug auf diese Risikogruppen
muss eine möglichst differenzierte Kostendarlegung erfolgen.
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Die Kodiergüte muss verbessert
werden. Hierzu muss unter anderem ein funktionierendes Berichtswesen entwickelt
werden. “Benchmarkingdaten” können hier Eingang finden, sind aber
in der Regel zu grob.
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Die EDV-Infrastruktur für
die Erfordernisse des DRG-Systems muss geschaffen werden.
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Eine verbesserte Leistungsdarlegung
kann nur durch berufsgruppenübergreifend abgestimmte Dokumentation
erfolgen.
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Die Strukturierung innerbetrieblicher
Leistungsprozesse (Klinische Pfade, Zentrenbildung, etc.) muss begonnen
werden.
Obwohl valide Daten aus Benchmarkingprojekten
für eine quantitative Bewertung der Auswirkungen des DRG-Systems auf
absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen, kann eine Vielzahl der
oben genannten Aktivitäten bereits jetzt im Vorgriff begonnen werden.
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J. Klauber (Wissenschaftliches
Institut der AOK (WIdO), Bonn)
Krankenhausbetriebsvergleich
mit „WIdO-KLIP“
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz
1992 hat der Gesetzgeber die Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip hin
zur leistungsorientierten Vergütung vollzogen, zunächst durch
den Einstieg in ein Mischsystem aus Abteilungs- und Basispflegesätzen,
Fallpauschalen und Sonderentgelten. Mit dem Fallpauschalengesetz, das am
1. März 2002 den Bundesrat passiert hat, wird der Weg hin zu einem
Preissystem auf der Basis kompletter Fallpauschalen fortgeführt. Parallel
zur 1992 intendierten sukzessiven Ablösung der Pflegesätze durch
Preise wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, Krankenhäuser
leistungsorientiert vergleichen zu können. Geregelt wurde dies in
der Bundespflegesatzverordnung 1995 mit den Vorgaben zum Betriebsvergleich
(§ 5). Da Preisbildung und Marktmechanismen im Krankenhaussektor nicht
greifen, sollte der Krankenhausvergleich eine marktangenäherte Situation
und Transparenz schaffen.
Hier setzt der im Wissenschaftlichen
Institut der AOK (WIdO) entwickelte Krankenhausbetriebsvergleich WIdO-KLIP
an. Er verfolgt das Ziel, Krankenhausabteilungen leistungsorientiert vergleichbar
zu machen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 17 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(KHG) und § 5 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Die Datengrundlage
bieten die gesetzlich vorgeschriebene Leistungs- und Kalkulationsaufstellung
(LKA), die Diagnosendaten (L4-Statistik) sowie die Prozedurendaten (L5-Statistik).
WIdO-KLIP stellt eine leistungsorientierte
Vergleichbarkeit der Krankenhausabteilungen mittels Clusteranalysen her,
die auf den ICD-Profilen der Abteilungen aufsetzen. Eingesetzt wird dabei
als hierarchisches Cluster-Verfahren die Ward-Methodik, die die quadrierte
euklidische Distanz nutzt. Zur Bestimmung der Clusteranzahl wird eine Teststatistik
verwendet, die als Information die Verschmelzungsniveaus (Fehlerquadratsummen)
nutzt. Aufsetzend auf den Vergleichsgruppen leistungshomogener Abteilungen
bietet WIdO-KLIP eine Vielzahl von Auswertungsoptionen, die die betrachtete
Abteilung mit dem Cluster oder auch den ihr unmittelbar ähnlichsten
Abteilungen vergleichen. Im Fokus stehen dabei die Fallwerte, aber auch
weitere Parameter wie z. B. Verweildauer, OP-Quoten, Altersstruktur, Anteil
der Kurzlieger, Anteil der internen Verlegungen etc. Auch Zeitreihenbetrachtungen
sind möglich. Gleichfalls enthält der Betriebsvergleich schon
heute einen Hinweis auf die Fallschwere der AOK-Fälle der Abteilungen,
basierend auf der AR-DRG-Klassifikation unter Verwendung australischer
Gewichte. Solange ein System kompletter Fallpauschalen nicht umgesetzt
ist, hat der Ansatz des Krankenhausbetriebsvergleichs weiterhin eine zentrale
Funktion für das Verhandlungsgeschehen. Er stellt im Vorfeld der DRG-Einführung
den bestmöglichen Ansatz zu Leistungshomogenisierung dar, solange
die LKA-Systematik am Markt greift.
Der vom WIdO gewählte
methodische Ansatz ist vollständig kompatibel mit dem gemeinsamen
Vergleich nach § 5 BPflV. An dem gemeinsamen Vergleich wird unverändert
gearbeitet mit starkem Bezug zu KLIP-Methoden. Allerdings ist er noch nicht
in Funktion, so dass KLIP als Parteivergleich unverändert seine Bedeutung
hat. Auch unter dem neuen Entgeltsystem werden Krankenhausvergleiche notwendig
sein. Ein entsprechender DRG-basierter Analyseansatz für den Krankenhausmarkt
wird zur Zeit im WIdO entwickelt. Zugleich wird es in anderen Marktsegmenten,
wie der von den DRGs freigestellten Psychiatrie, zukünftig Vergleichsansätze
eigener Prägung geben müssen.

letzte Änderung am 16.12.2003 durch den
Webmaster
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