Essen, 29.09.2000 Stellungnahme der GMDSVorbemerkungDie GMDS ist mit ihrem Fachbereich Medizinische Informatik diejenige Fachgesellschaft innerhalb der AWMF, die sich mit Struktur, Entwicklung und Pflege von Klassifikationen und anderen Ordnungssystemen für Begriffe des Gesundheitswesens befasst. Mit der Medizinischen Informatik (z. B. Qualitätsmanagement, Medizin-Controlling), der Medizinischen Biometrie (z. B. Klinische Studien) und der Epidemiologie (z. B. Gesundheitsberichterstattung) hat die GMDS ein starkes Interesse an einer guten Auswertbarkeit der dokumentierten Daten. Bei einer Beurteilung des vorliegenden Entwurfs berücksichtigt die GMDS daher sowohl methodische Aspekte als auch die Anwendbarkeit und Auswertbarkeit, welche im wesentlichen durch eine klare Zielorientierung bei der Entwicklung und Pflege einer Klassifikation bestimmt werden. Es ist nicht die vordringliche Aufgabe der GMDS, zu einzelnen Klassen aus Sicht der Mediziner inhaltlich Stellung zu beziehen. Hier ist das medizinische Detailwissen der einzelnen Fachgebiete erforderlich.Die Erstellung der revidierten Fassung des OPS-301 wurde im Mai beauftragt, also vor Festlegung der Selbstverwaltung auf das australische DRG-System (AR-DRG) Ende Juni. Zwischen der Terminplanung des DIMDI (Vorlage der revidierten Fassung des OPS-301 zum 15.10.2000) und der Terminplanung der Selbstverwaltung (Übersetzung der AR-DRGs bis zum 30.11.2000) besteht keine Übereinstimmung. Diese fehlende Abstimmung zwischen DIMDI/BMG einerseits und der Selbstverwaltung anderseits behindert die Anpassung der AR-DRGs an deutsche Verhältnisse sowie die Fortentwicklung der ICD-10-SGBV und des OPS-301. Zudem werden unnötige Ressourcen zur nachträglichen Abstimmung gebunden, die angesichts des engen Zeitrahmens kaum zur Verfügung stehen. Die GMDS fordert daher DIMDI, BMG und Selbstverwaltung zu einer engeren Abstimmung und zu einer besseren Koordinierung aller im Rahmen der DRG-Einführung notwendigen Aktivitäten in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Klassifikationen auf. Der vorliegende Entwurf der revidierten Fassung des OPS-301 beinhaltet weder eine Kommentierung noch eine Kennzeichnung von Änderungen. So gibt es leider keinerlei Informationen, wie viel geändert wurde (Gesamtzahl Kodes alt/neu, Anzahl neuer Kodes, Anzahl gelöschter Kodes), was geändert wurde, warum etwas geändert wurde und welche Leitlinien diesem Entwurf zu Grunde liegen. Ohne diese Informationen ist eine sachgerechte Beurteilung weder inhaltlich noch methodisch zufriedenstellend möglich. Die GMDS fordert daher eine kurzfristige Nachlieferung von Informationen über die Grundlagen der Überarbeitung (inhaltliche, methodische und redaktionelle Leitlinien) sowie eine Ergänzung um eine Überleitungstabelle zwischen der revidierten Fassung und der Version 1.1 des OPS-301 vom 19.02.1996. Die Erstellung des vorliegenden Entwurfs einer revidierten Fassung des Operationenschlüssel nach § 301 SGB V (OPS-301) hat in sehr kurzer Zeit erfolgen müssen. Als Ziel beschreibt das DIMDI: „Die Erweiterungen des OPS-301 sind notwendig, um den Operationenschlüssel an die Erfordernisse der australischen AR-DRGs 4.1 ... anzupassen. ... Wir möchten nochmals wiederholen, dass eine umfassende Revision des OPS-301 nicht stattfinden kann.“ Insofern kann nicht erwartet werden, dass alle bekannten Mängel dieser Klassifikation nach Jahren schleppender Pflege behoben worden sind. Detaillierte Verbesserungsvorschläge liegen bereits seit langem vor, z. B. aus dem Jahre 1996 vom Arbeitskreis Chirurgie der GMDS. Trotz dieser Rahmenbedingungen wird aus dem Entwurf eine intensive und medizinisch kompetente Bearbeitung sichtbar. Im folgenden werden die wichtigsten Anmerkungen der GMDS zum Entwurf systematisch zusammengefasst. Auf Grund der kurzen Zeitfristen und der fehlenden Kommentierung kann weder abgeschätzt werden, in wie weit diese Gesichtspunkte im Rahmen der Überarbeitung diskutiert worden sind, noch ob die Möglichkeit zur Umsetzung bis zum 15.10.2000 besteht. DetailliertheitsgradEine Klassifikation wie der OPS-301 kann nicht die Beschreibung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen eines individuellen Behandlungsfalles liefern, sondern gruppiert diese nach zielorientierten Kriterien unter Inkaufnahme eines Informationsverlustes. Der Entwurf verfeinert den OPS-301 in manchen Bereichen jedoch in unangemessener Weise. Beispielhaft ist hierbei die Fortentwicklung des Kapitels über Operationen an den Augen zu nennen. Dies verursacht durch hohen Aufwand bei der Erfassung eine problematische Datenqualität und mindert durch kleine und schlecht aggregierbare Klassen die Auswertbarkeit der Daten für Ökonomie, Qualitätsmanagement und Gesundheitsberichterstattung. Die GMDS empfiehlt daher, Verfeinerungen auf das Ausmaß zu beschränken, das für die Ableitung der AR-DRGs, nicht jedoch für eine vollständige Überleitung des australischen Prozedurensystems auf den OPS-301 erforderlich ist.AbwärtskompatibilitätDer vorliegende Entwurf ist nicht mehr zum OPS-301 in Version 1.1 vom 19.02.1996 abwärtskompatibel. In einzelnen Punkten scheint den Änderungen der Systematik ohne Not ein größeres Gewicht als der Abwärtskompatibilität gegeben worden zu sein (z. B. 5-552 „Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe der Niere“ oder auch 5-98 „Spezielle Operationstechniken und Operationen bei speziellen Versorgungssituationen“ mit der Verlagerung von „Mikrochirurgischer Technik“ von 5-980 nach 5-984). Auf der sechsten Stelle sind Kodes teilweise nur um eine Position verschoben worden. Dies erschwert Vergleiche zwischen verschiedenen Zeiträumen und verhindert Auswertungen über längere Zeiträume. Insofern ist die Abwärtskompatibilität eine wichtige Forderung, gegen die nur gut begründet verstoßen werden sollte. Da hier jegliche Information fehlt, muss somit die fehlende Abwärtskompatibilität kritisiert werden. Sollte sich eine Abwärtskompatibilität nicht als möglich erweisen, fordert die GMDS die Bereitstellung einer Überleitungstabelle zwischen dem neuen und dem alten OPS-301. Für die Überleitung der revidierten Fassung auf den alten OPS-301 sollte schon bei der Anlage neuer Klassen auf eine eindeutige Abbildbarkeit geachtet werden.Nicht-operative ProzedurenDer Entwurf enthält sehr viele nicht-operative Prozeduren (z. B. 8-831 „Legen, Wechsel und Entfernung eines Katheters in eine periphere Vene“), die in großer Zahl in den Krankenhäusern durchgeführt werden und zum Teil in den Pflegebereich fallen (z. B. 8-001.1 „Applikation von Medikamenten über den Verdauungstrakt, oral“). Eine Verpflichtung zur Dokumentation dieser Prozeduren über den OPS-301 führt zu einem enormen Aufwand, der insbesondere die Pflege unvorbereitet und ohne jegliche EDV-Erfahrung und -Unterstützung trifft. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass bislang oftmals die Dokumentation der nicht-operativen Teile des OPS-301 im Kontext einer Operationsdokumentation erfolgt. Die GMDS rät daher davon ab, häufige nicht-operative Prozeduren sowie Pflegemaßnahmen in den OPS-301 aufzunehmen, falls Sie nicht für eine Ableitung der AR-DRGs zwingend notwendig sind.Gliederungskriterien auf einer EbeneAuf einer Hierarchieebene sollten möglichst einheitliche Gliederungskriterien genutzt werden, z. B. in den Bereichen und in der 3. Stelle die Lokalisation und in der 4. Stelle der Eingriffstyp. Eine Kombination von verschiedenen Kriterien auf einer Ebene, z. B. Eingriffstyp und Zugang, ist zu vermeiden. Der Entwurf lässt nicht erkennen, dass diese methodischen Forderungen bei den Anpassungen berücksichtigt wurden. So werden in 1-205 „Elektromyographie (EMG)“ verschiedene Kriterien auf der 5. Stelle genutzt; hingegen wird in 1-207 „Registrierung evozierter Potentiale“ zusätzlich eine 6. Stelle eingeführt. Die GMDS empfiehlt einheitliche Gliederungskriterien auf jeder Hierarchieebene sowie die Vermeidung einer Kombination mehrerer Gliederungskriterien auf einer Ebene.DiagnosenbezugDie Indikation zu einer Prozedur oder der postoperative diagnostische Befund werden in Deutschland über die Diagnosenklassifikation ICD-10-SGBV abgebildet. Ein Diagnosenbezug in der Prozedur selbst ist daher nicht nur überflüssig, sondern erschwert Auswertung und Pflege. Auf Grund der klinischen Verzahnung von Diagnose und Prozedur kann jedoch nicht immer darauf verzichtet werden. Der Entwurf führt nun an einigen Stellen einen Diagnosenbezug ein (z. B. Fünfsteller zu 1-265 „Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens“ oder 5-92 „Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen“). Die GMDS empfiehlt einen weitestgehenden Verzicht auf einen Diagnosenbezug und insbesondere eine Überprüfung der Prozeduren bei Verbrennungen.SeitigkeitDie Angabe der Seitigkeit (einseitig [rechts, links], beidseitig/beiderseits) ist ein wichtiges Merkmal der Dokumentation. Eine Prozedurenklassifikation sollte die Seitigkeit jedoch nur dann enthalten, wenn diese tatsächlich ein neues Konzept definiert. Allerdings hatte auch schon der bestehende OPS-301 in hoher Anzahl entsprechende Unterscheidungen. An vielen Stellen ist nun jedoch im Entwurf die Seitigkeit neu hinzugefügt worden. Die GMDS empfiehlt, die Seitigkeit möglichst nicht zum Bestandteil der Klassifikation selbst zu machen. Diesbezüglich sollte in Übereinstimmung mit den Zusatzkennzeichen der ICD-10-SGBV über die Seitigkeit als zusätzliches Dokumentationsmerkmal nachgedacht werden.Sonstige ProblempunkteNeben den genannten Gesichtspunkten sind andere Aspekte zu diskutieren, für die ebenfalls eine systematische Regelung bei der Umsetzung in den OPS-301 gefunden werden sollte. Dies sind z. B. das Ausmaß einer Operation (z. B. 5-030 „Zugang zum kraniozervikalen Übergang und zur Halswirbelsäule“ mit der Anzahl der betroffenen Segmente), die Verschlüsselung einer erneuten Operation nach vorangegangener Operation (z. B. 5-043.3 „Reoperation bei unvollständiger vorhergehender Sympathektomie“) oder die Definition des Herkunftsortes des Transplantats beim Vorgang der Transplantation (z. B. 5-113.2 „Transplantation von Stamm-Zellen des Limbus“). Bevor hier nicht konsentierte Regelungen getroffen wurden, sollten diese Angaben in der revidierte Fassung unterbleiben. Auch die Kombination von mehreren eigenständigen Eingriffen in einem Kode sollte vermieden werden. Des weiteren fehlen Gruppenüberschriften (z. B. für 8-00 und 8-01), mehrere vierstellige Kodes sind lediglich mit „.x“ und „.y“ unterteilt (z. B. 1-339 „Andere Untersuchungen des Harntraktes") und die Schreibweise medizinischer Begriffe ist ungewöhnlich (z. B. 5-013.70 „Cingolotomie“ an Stelle von Cingulotomie) oder variiert (Stamm-Zellen bei 5-113.2 und Blutstammzellen bei 8-805). Hier müssen eine systematische Durchsicht und Korrektur der Struktur und Bezeichnungen erfolgen, die auch eine Kennzeichnung von nicht endständigen Vier- und Fünfstellern, z. B. durch die Anfügung von „.-“ bzw. „-“ beinhaltet.VeröffentlichungUm eine Überführung der revidierten Fassung des OPS-301 in EDV-Systeme zu unterstützen, ist eine Bereitstellung als Tabelle bzw. Datei mit Datensatzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle Auswahllisten ausformuliert werden. In dieser Tabelle sollten die Texte auf allen Ebenen den vollen Informationsgehalt tragen. Vorbildfunktion hat die Bereitstellung der ICD-10 durch das DIMDI. Zusätzlich ist eine Überleitungstabelle zwischen der revidierten Fassung und der Version 1.1. des OPS-301 vom 19.02.1996 bereitzustellen.Unverändert zutreffend sind einige Verbesserungsvorschläge des Arbeitskreises Chirurgie von 1996:
Zusammenfassung
Literatur
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